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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Helmut H. •

Wann wird die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten aufgehoben?

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,
fast ganz Deutschland und die in meinen Augen demokratischen Parteien lobhudelt seit Russlands Angriffskrieg mit Anerkennung für die Bundeswehr. Bis auf viele warme Worte kommt aber bei aktiven wie pensionierten Soldaten, wie auch bei vielen anderen Leuten, die den "Laden Deutschland" am laufen halten, nichts an.
Als Berufssoldaten habe ich Deutschland über 30 Jahre gedient. Als Pensionär werde ich aber jetzt im Gegensatz zu Rentnern sogar noch dadurch bestraft, dass ich mit erreichen der besonderen Altersgrenze gem. § 5 BPolBG einer Zuverdienstgrenze unterliege.
Wann gedenkt die CSU/CSU Fraktion die Bundesregierung mit Nachdruck zu bewegen, diese Ungleichbehandlung aufzuheben? Bei den Rentner ging es doch auch. Warum also nicht bei den pensionierten Berufssoldaten, die mit Masse eh Unteroffiziere sind und nicht zu den Leuten mit Spitzenpensionen zählen?
Besten Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Berufssoldaten.

Diese Frage wird bereits seit längerem durchaus kontrovers diskutiert. Bisher herrscht in Bezug auf die Regelungen auf Hinzuverdienstgrenzen noch ein sehr striktes Gesetzes- und Regelwerk. Dieses wird jedoch, auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und eines zunehmenden eklatanten Fachkräftemangels, zunehmend aufgeweicht. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird sich darum die Frage der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen nochmals völlig neu stellen.

Diese Thematik liegt gegenwärtig beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, welches für alle beamtenrechtlichen Fragen und damit auch für Dienstrechtfragen des Soldatenberufs die Federführung innehat. Ich bin der Auffassung, die Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Soldaten und Beamten werden absehbar fallen, denn sie sind nicht mehr zeitgemäß.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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