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Johann Wadephul
CDU
96 %
44 / 46 Fragen beantwortet
Frage von Sara B. •

Ich habe ein paar mehr Fragen vorbereitet, die leider bislang nicht wirklich ernst genommen wurden. Sehen sie die Ergänzung.

1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Langstrecken-Tiertransport in Länder außerhalb der EU zu verbieten?

2. Wie wird die Regierung das Verbot von Amputationen zur Anpassung von Tieren an landwirtschaftliche Haltungssysteme umsetzen?

3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um jegliche Form der Anbindehaltung von Tieren zu verbieten, einschließlich saisonaler Anbindehaltung von Rindern und Anbindehaltung von Greifvögeln?

4. Wie wird die Regierung das Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“ durchsetzen?

5. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um ein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus ohne Einzelfall-Schlupfloch zu erlassen?

6. Wie plant die Regierung, den Verkauf von Welpen und anderen Tieren über Online-Plattformen zu verbieten, angesichts der Überfüllung der Tierheime?

7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Qualzuchten von Tieren zu verbieten und zu bekämpfen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Vertreter der Opposition nicht konkret zu aktuellen Verfahrensständen oder Vorhaben der Bundesregierung Auskunft geben kann. Da möchte ich Ihnen nahelegen, Ihr Anliegen an die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP zu richten. 

Grundsätzlich regelt die EU-Verordnung 1/2005 die Tierschutzanforderungen bei Tiertransporten, allerdings wirkt diese Verordnung nicht so, wie sie soll. Kontrollen haben dies mehrfach gezeigt: Tiere leiden unter Hunger, Durst und Hitze, Pausen wurden nicht eingehalten, angebliche Versorgungsstationen existierten nicht. Das darf nicht sein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Jahr 2021 durch die ehemalige Agrarministerin Julia Klöckner, MdB versucht, diese Transporte zu minimieren (gerade die Transporte, welche ins nichteuropäische Ausland gehen). Bedauerlicherweise gab es hierfür im Bundestag keine Mehrheit.

Ob und inwieweit die Ampel das Thema Tierschutz insgesamt anpackt, muss angesichts der konkret umgesetzten Vorhaben bezweifelt werden. Der im vergangenen Jahr vom Bundesminister neu ernannte Tierschutzbeauftragte sorgt lediglich für Doppelstrukturen im Hause Özdemir. Denn dort kümmert sich bereits jetzt eine eigene Unterabteilung mit über 50 Mitarbeitern um die Themen Tiergesundheit und Tierschutz. Die neue Beauftragte der Besoldungsstufe B6 kostet den Steuerzahler nun mitsamt Mitarbeitern zusätzlich über eine Viertelmillion Euro jährlich. Die Ampel betreibt in dem Bereich des Tierschutzes allenfalls teure Symbolpolitik.

Der Gesetzentwurf zur Reform des Tierschutzgesetzes von Bundesminister Özdemir bedeutet für die Landwirtschaft ein unverhältnismäßig hohen Erfüllungsaufwand mit zusätzliche Kosten für den Stallumbau von fast 900 Millionen Euro aufbürde sowie weitere jährliche Kosten von rund 100 Millionen Euro. Mit den Änderungen sollen auch der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden. Dies sind begrüßenswerte Zielsetzungen, die jedoch von der mangelhaften Umsetzbarkeit überlagert werden, weswegen wir gefordert haben, den Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form zurückzuziehen. 

Beste Grüße

Johann Wadephul

 

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