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Johann Wadephul
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Frage von Christopher L. •

Frage an Johann Wadephul von Christopher L. bezüglich Energie

Hallo Herr Wadephul,

als Photovoltaikanlagenbesitzer kommt man zur Erkenntnis, das im EEG einiges schiefgegangen ist, oder absichtlich die notwendige Entwicklung zu mehr Solaranlagen mit einen absurden Bürokratie torpediert wird. Den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom mit einer Abgabe zu belegen kommt der Besteuerung von Sonnenlicht gleich.
Wie ist Ihre Position zu der gegenwärtigen Debatte zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen,
D. C. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Luckhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch zum Thema EEG. Gerne werde ich Ihnen antworten.

Das Ziel der Energiewende ist es, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und dies so schnell wie möglich zu erreichen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Inzwischen sind Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse zu einem wichtigen Baustein im Strom-Mix geworden und haben aktuell einen Anteil von gut 43 Prozent.

Künftig soll sich der Ausbau auf die kostengünstigen Technologien konzentrieren. Das EEG in seiner zuletzt novellierten Fassung von 2017 passt die zu fördernden Mengen besser an dem Bedarf an.

Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet. Die parlamentarischen Beratungen derzeit im Deutschen Bundestag.

Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde nämlich bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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