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Johann Wadephul
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Frage von Jürgen G. •

Frage an Johann Wadephul von Jürgen G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum blockiert die CDU ein Medieninformationszugangsgesetz? Was soll das "Argument" mit der Verfassungswidrigkeit? Ist die Verfassung für Abgeordnete oder Parteien gemacht?

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Sehr geehrter Herr Gudrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordentenwatch. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung.

Die Forderung eines Presseauskunftsgesetzes bzw. Medieninformationszugangsgesetz auf Bundesebene ist nicht neu. Sie war bereits Gegenstand mehrerer Gesetzesinitiativen der vergangenen Legislaturperioden in 2017, aber auch der SPD-Fraktion, die jedoch keine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden haben. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht ein Bekenntnis zur Medien- und Pressefreiheit und zur Stärkung von Auskunftsrechten vor, enthält jedoch keine konkrete Aussage zur Schaffung eines entsprechenden Gesetzes.

Es gibt zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass die fehlende Regelung eines bundesrechtlichen Auskunftsanspruchs zu Rechtsunklarheiten oder -unsicherheiten bei Auskunftswünschen der Presse gegenüber Bundesbehörden geführt hätte, die ein gesetzgeberisches Handeln zwingend erfordern. Daher besteht nach Auffassung meiner Fraktion diesbezüglich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Dabei haben wir uns an der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Denn eine Verletzung der Pressefreiheit ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann nicht ersichtlich, solange den Presseangehörigen im Ergebnis ein Auskunftsanspruch eingeräumt wird, der hinter dem Gehalt der Auskunftsansprüche der Landespressegesetze nicht zurückbleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 25. März 2015 klargestellt, dass schutzwürdige Vertraulichkeitsinteressen privater oder öffentlicher Stellen dem Auskunftsanspruch nicht per se entgegenstehen, sondern eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Presse stattzufinden hat. Auf dieser Linie liegt es, wenn das Bundesverfassungsgericht nun voraussetzt, dass Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden in der Praxis nicht hinter den Maßstäben der Landespressegesetze zurückbleiben.

Die Frage, ob das Grundgesetz für Abgeordnete oder Parteien gemacht ist, möchte ich ganz klar verneinen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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