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Johann Wadephul
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Frage von Thomas W. •

Frage an Johann Wadephul von Thomas W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Doktor Wadephul,

stimmen Sie mit über das "Angehörigen Entlastungsgesetz" ab? und wenn ja wie gedenken Sie abzustimmen bitte mit Begründung.

Mit freundlichen Grüßen
T. W.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Witt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche über das Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) der Bundesregierung beraten. Mit diesem sollen Kinder und Eltern von pflegebedürftigen Angehörigen, die in einem Heim versorgt werden, finanziell entlastet werden. Mit dem vorgelegten Angehörigen-Entlastungsgesetz setzen wir ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Damit wird ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, beispielsweise bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und insofern eine solidarische Entlastung erfolgt. Nach dem jetzigen Stand werde ich dem Gesetzesentwurf, im Falle einer namentlichen Abstimmung nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen, zustimmen.

Diese Beratungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. September und der Deutsche Bundestag am 27. September über den Regierungsentwurf beraten. Am 04. November wird zum Abschluss der Beratungen im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen stattfinden und am 8. November voraussichtlich dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt. Da dieses Gesetz zustimmungspflichtig ist, wird der Bundesrat am 29. November über das Gesetz abstimmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Johann Wadephul

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