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Johann Wadephul
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Frage von Peter T. •

Frage an Johann Wadephul von Peter T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Thema Sanktionen:
In den letzten Monaten wird viel von diversen Sanktionen berichtet.
Die "Beschlagnahme" der Grace 1 in Gibraltar (inzwischen aufgehoben) wegen des angeblichen Verstoßes gegen EU-Sanktionen. Was sind das für Sanktionen und inwiefern können solche Sanktionen auf ein unter panamesischer Flagge vom Iran nach Syrien fahrendes Schiff angewendet werden? Welche Grundlage haben diese Sanktionen im Völkerrecht? Ist das nicht Piraterie? Verstößt das nicht gegen Völkerrecht und die Regeln der freien Schifffahrt?
Mit freundlichen Grüßen
P. T.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.
Die britische Regierung hatten den Tanker "Grace 1" festgesetzt, da sie den begründeten Verdacht hatte, dass der Tanker Öl an das syrische Assad-Regime liefern werde. Eine solche Lieferung wäre ein Verstoß gegen die Sanktionen, die die EU gegen das Assad-Regime verhängt hat: EU-Verordnung Nr. 36/2012, Kap. 2 (Art. 2 bis 11) definiert die Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Die Presseerklärung des Rates der EU finden Sie hier: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/05/17/syria-eu- renews-sanctions-against-the-regime-by-one-year/ . Im Rahmen dieser Sanktionen sind die EU-Regierungen u.a. dazu verpflichtet sicherstellen, dass aus ihren jeweiligen Hoheitsgebieten keine Öllieferungen an das mit Sanktionen belegte Regime gelangen. Die britische Regierung gibt an, der Tanker "Grace 1" habe sich in britischen Hoheitsgewässern (und nicht auf freier See) bewegt, deswegen habe sich der Tanker "Grace 1" auch an britisches und EU-Recht zu halten gehabt, und damit sei die britische Regierung zum Handeln verpflichtet gewesen (sog. "territoriale Anknüpfung", vgl. Art. 35 lit. a der Verordnung). Die Bundesregierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Ich sehe derzeit keinen Grund, diese Einschätzung der Bundesregierung in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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