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Johann Wadephul
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Johann Wadephul von Ottmar M. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Herr Dr. Wadephul,
14 Fragen hat das russische Außenministerium (s. http://www.mid.ru/ru/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/3150129) am 1.4.18 an die britische Regierung zur Aufklärung des Falles Skripal gestellt. Der französische Regierungen wurden 13 Fragen gestellt. Müssen die britische und die französische Regierung nach den von ihnen erhobenen Schuldzuweisungen an Rußland jetzt nicht zügig die russischen Fragen beantworten? Falls Ihnen diese Fragen nicht bekannt sind, hier einige Beispiele:1. Warum wurde Rußland das Recht auf konsularischen Zugang zu den beiden russischen Bürgern verweigert, die auf britischem Territorium zu Schaden kamen?2. Welche spezifischen Gegenmittel und in welcher Form wurden den Opfern injiziert? Wie kamen solche Gegenmittel in den Besitz britischer Ärzte am Tatort?
13. Besitzt das Vereinigte Königreich Kontrollproben des chemischen Kampfstoffs, die von britischen Vertretern als "Novitschok" bezeichnet werden?
14. Sind die Proben eines chemischen Kampfstoffes vom gleichen Typ wie "Novitschok" (nach britischer Terminologie) oder dessen Analoga in Großbritannien entwickelt worden?

"Wurden die Proben eines solchen chemischen Kampfstoffes oder seiner Analoga in Frankreich entwickelt und wenn ja, zu welchem Zweck?“ lautet eine Frage an die Regierung in Paris!

Ist es nicht dringendst notwendig, daß seitens der britischen Regierung nicht endlich aufgeklärt wird und sie ihre Behauptungen endlich mit Fakten unterlegt?
Auf eine Frage zum Minsker Abkommen vom 1.3.18 erklären Sie, daß die Ukraine die Kontrolle der Grenze zu Rußland nicht erlangt habe. Bringen Sie hier nicht etwas durcheinander? Hat die Ukraine nicht zuvor auch ein Autonomiegesetz für den Donbaß zu verabschieden? Warum zieht die Ukraine nicht die schweren Waffen ab? Welche ausländischen Truppen haben die Ukraine noch nicht verlassen? Handelt es sich hier um Kontingente aus NATO-Staaten? Wenn ja, wann ziehen diese ab?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Gerne werde ich Ihnen antworten.

Das beschlossene Gesetz über den Sonderstatus für den Donbass bedeutet für diesen mehr Autonomie, aber keine Unabhängigkeit. Insofern ist die Wiederherstellung der Ausübung der Grenzkontrolle durch die Ukraine immer noch einer der wichtigsten offenen Punkte des Minsker Abkommens. Die Ukraine kann insofern nach wie vor ihre Grenze zwischen dem Donbass und Russland nicht kontrollieren. Selbst eine Kontrolle durch die OSZE wird durch russische Streitkräfte und bewaffnete Separatisten verhindert, weil dadurch vermieden werden soll, dass die OSZE offiziell Kenntnis über die russischen Waffenlieferungen in den Donbass an die Separatisten erhält. Als ausländische Truppen sind auf dem Territorium der Ukraine zahlreiche russische Einheiten mit schweren Waffen im Donbass völkerrechtswidrig stationiert und üben von dort aus Gewalt gegen die Ukraine aus mit dem Ziel, nach Möglichkeit die russisch besetzten Gebiete des Donbass zu Lasten der Ukraine auszuweiten. Dagegen wehrt sich die Ukraine. Solange Russland nicht bereit ist, seine schweren Waffen zurück zu ziehen oder gar aus der Ukraine abzuziehen, letzteres wird in den Minsker Vereinbarungen gefordert, kann man das auch nicht von der Ukraine erwarten, die sich gegen die russische Aggression verteidigen möchte. Alle bisher getroffenen Vereinbarungen eines Rückzugs zumindest der schweren Waffen wurden nicht umgesetzt. Es gibt keine NATO-Kontingente auf ukrainischem Boden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages die von Ihnen hier verkürzt zitierte Korrespondenz zwischen Großbritannien und Russland sowie zwischen Frankreich und Russland an dieser Stelle nicht weiter kommentiere. Auch ist der vollständige Fragenkatalog unter dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Link nicht abrufbar.

Ich möchte Ihnen jedoch empfehlen, diese Fragen an die jeweiligen diplomatischen Vertretungen der besagten Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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