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Johann Wadephul
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Frage von Heiko S. •

Frage an Johann Wadephul von Heiko S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

mit Interesse habe ich von Überlegungen des amtierenden Bundesaußenministers Gabriel
zu den Sanktionen gegen Russland und den Reaktionen darauf - unter anderem auch von
Ihnen - gelesen. Im Kern geht es für mich um die Umsetzung des Minsk-Abkommens durch
beide Konfliktseiten in der Ukraine. Sie kritisieren, dass seitens der ostukrainischen „Rebellen“
zu wenig oder gar nichts umgesetzt worden ist, und plädieren für eine Aufrechterhaltung der
Sanktionen. Ich als Außenstehender habe ein großes Informationsdefizit und wäre Ihnen
dankbar, wenn Sie dies schließen helfen könnten. Bitte erläutern Sie mir, welche Teile
des Abkommens
a. von Seiten der Rebellen bzw. Russlands erfüllt/nicht erfüllt und
b. von Seiten der ukrainischen Regierung erfüllt/nicht erfüllt worden sind.
Auch bitte ich Sie mitzuteilen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Lockerung oder
sogar Aufhebung der Sanktionen befürworten.

Freundliche Grüße
H. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. März zum Thema Ukraine und dem Minsker-Abkommen. Sehr gern möchte ich Ihnen darauf antworten. Das Minsker-Abkommen beinhaltet ein Maßnahmenpaket von insgesamt 13 Einzelpunkten, darunter eine Waffenruhe, den Abzug schwerer Waffen, die Überwachung durch die OSZE, einen Gefangenaustausch, als auch den Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen sowie deren Entwaffnung. Die überwiegende Mehrzahl dieser Punkte wurde durch die Rebellen bislang nicht umgesetzt. Die Waffenruhe in der Ost-Ukraine ist zwar vereinbart, jedoch wird regelmäßig gegen sie verstoßen, sowohl in Donezk als auch in Lugansk. Der Abzug schwerer Waffen hatte zwar bereits 2015 begonnen, allerdings haben beide Seiten danach erneut wieder schwere Waffen an die Kontaktlinie zwischen der ukrainischen Armee und den Rebellengebieten verlagert. Ein Monitoring durch die OSZE erfolgt nur dort, wo es die Rebellen zulassen. Die OSZE-Beobachter haben damit keine vollständige Bewegungsfreiheit, wie es gefordert wird. Ferner ist der Abzug von ausländischen Truppen bislang ausgeblieben. Die Kontrolle der Grenze durch die ukrainische Regierung ist noch nicht umgesetzt worden. Grenzkontrollen zwischen der Ukraine und Russland bilden jedoch die Grundlage zur Umsetzung der oben genannten Punkte.

Unter welchen Voraussetzungen eine Lockerung der Sanktionen möglich ist, haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt:

„Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen stehen zunächst die Einhaltung des Waffenstillstands im Osten der Ukraine und der Rückzug aller schweren Waffen und aller bewaffneten Einheiten aus diesem Gebiet. Diese Entwicklungen sollen durch eine Mission der Vereinten Nationen abgesichert werden. Sowohl Russland als auch die Ukraine müssen ihre Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen erfüllen. Bei Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sind wir zu einem Abbau der Sanktionen bereit und werden darüber einen Dialog mit unseren europäischen Partnern führen“.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Wadephul

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