Frage an Johann Wadephul von Klaus L. bezüglich Familie
Was sagen Sie zur Abschaffung des Solis? War ja nur bis 2019 geplant.
Sehr geehrter Herr Ludewig,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Der Solidaritätszuschlag 1991 wurde eingeführt, um damit die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Er wurde erstmals 1998 von 7,5 Prozent auf 5,5 Prozent abgesenkt. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II werden 2019 besondere Bundesergänzungszuweisungen für die neuen Bundesländer wegfallen. Der Solidaritätszuschlag besteht unabhängig vom Solidarpakt. Er ist eine direkte Steuer und steht dem Bund als Bundessteuer unmittelbar zu. Im Jahr 2012 betrug das Aufkommen über 13 Milliarden Euro.
Im Zuge des auslaufenden Solidarpaktes ist die politische Diskussion über die Abschaffung des Solidaritätszuschlages wieder aufgekommen. Es gibt Überlegungen, die eingenommenen Mittel zugunsten einer gesamtdeutschen Solidarität zu verwenden, mit der beispielsweise notwendige Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden. Dazu ist zu sagen, dass bereits heute die mit dem Solidaritätszuschlag eingenommenen Gelder nicht nur für den Aufbau der neuen Bundesländer verwendet werden.
Aus meiner Sicht sollte die Notwendigkeit, den Solidaritätszuschlag weiter zu erheben, sachlich und ergebnisoffen geprüft werden. Allerdings sehe ich eine zweckgebundene Verwendung des Solidaritätszuschlages als Bundessteuer skeptisch.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann Wadephul