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Johann Wadephul
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Frage von Dagmar de R. •

Frage an Johann Wadephul von Dagmar de R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juni d.J. entnehme ich, dass im Bundestag angeblich ein Antrag der Oppositionsparteien abgelehnt worden sei, bei dem es um den möglichen Auftrag an die Bundesjustziministerin Leutheusser-Schnarrenberger ging, sich bezugs des Falles „Gustl Mollath“ an den Menschenrechtsausschuss zu wenden.

Dem Artikel entnehme ich weiterhin, dass dieser Antrag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt worden sei.

Ich hätte gerne gewusst, ob Sie an dieser Abstimmung teilgenommen und im Sinne der Ablehnung votiert haben und wenn beides zutrifft, welche persönliche Begründung Sie jenseits des Ihnen qua Parteizugehörigkeit auferlegten Abstimmungsverhaltens für dieses Votum gefunden haben.

Über eine kurzfristige Beantwortung würde ich mich sehr freuen. Bei Nichtbeantwortung gehe ich selbstverständlich davon aus, dass Sie mein Schreiben, so wie auch schon die Vorlage zu dem erwähnten Antrag, ganz schlicht überlesen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar de Raad

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau de Raad,

vielen Dank für Ihre heutige Email zum Fall Mollath bzw. dem von Ihnen erwähnten Artikel in der Süddeutschen Zeitung.

Hierzu möchte ich Ihnen zunächst mitteilen, dass der in dem Zeitungsartikel zitierte Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe diskutiert wurde. Da ich kein Mitglied in diesem Ausschuss bin, ergab sich für mich keine Möglichkeit, darüber abzustimmen.
Wie ich jedoch von einer Fraktionskollegin erfahren habe, sollte mithilfe dieses Antrags um Unterrichtung durch das Bundesjustizministerium im Fall Mollath ersucht werden. Nach der Geschäftsordnung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe befinden die Obleute der fünf Bundestagsfraktionen in diesem Ausschuss für jede Sitzung, zu welchen Themen die Bundesregierung die Ausschussmitglieder unterrichtet. Dabei werden maximal drei Themen festgelegt. Für die gestrige Sitzung des Ausschusses wurde mehrheitlich beschlossen, dass zu drei anderen wichtigen Fragestellungen eine Unterrichtung stattfinden sollte. Jede Unterrichtung dauert etwa eine Stunde, so dass die Begrenzung auf drei Themenkomplexe durchaus nachvollziehbar erscheint. Hätte eine andere Fraktion ebenfalls einen zusätzlichen Unterrichtungswunsch angemeldet, so wäre auch dieser wohl mit demselben Ergebnis beschlossen worden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Wadephul

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