Der Gesetzentwurf wird hoffentlich bald vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Wie Ihnen mein Kollege Lars Castellucci bereits vor mehreren Monaten antwortete, ist die Verlängerung der Regelung zur befristeten Ausnahme für Verwendungseinkommen im § 107d des Beamtenversorgungsgesetzes Teil des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung. Darin enthalten ist die Verlängerung der Frist im § 107d bis zum 31. Dezember 2026.
Eine Benachteiligung Alleinerziehender ist von daher mit der pauschalen Annahme eines partnerschaftlichen Hinzuverdienstes nicht verbunden. Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Auf Bundesebene liegt die Zahl der Widersprüche unter 4000.
Der öffentliche Dienst ist nach wie vor ein attraktiver Arbeitsplatz, der aber selbstverständlich im Wettbewerb um Fachkräfte steht. Deshalb gilt es, die Attraktivitätsfaktoren des öffentlichen Dienstes stärker in den Fokus zu rücken.
In dieser Periode wurde ein neues Verfahren begonnen, die entsprechenden Entwürfe stehen auf der Homepage des BMI.