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Antwort von Johann Saathoff
SPD
• 06.11.2024

Wie Ihnen mein Kollege Lars Castellucci bereits vor mehreren Monaten antwortete, ist die Verlängerung der Regelung zur befristeten Ausnahme für Verwendungseinkommen im § 107d des Beamtenversorgungsgesetzes Teil des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung. Darin enthalten ist die Verlängerung der Frist im § 107d bis zum 31. Dezember 2026.

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SPD
• 08.11.2024

Der öffentliche Dienst ist nach wie vor ein attraktiver Arbeitsplatz, der aber selbstverständlich im Wettbewerb um Fachkräfte steht. Deshalb gilt es, die Attraktivitätsfaktoren des öffentlichen Dienstes stärker in den Fokus zu rücken.

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