
„Für erledigt erklärt“ bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren im 21. Deutschen Bundestag nicht einfach fortgesetzt wird.
Johann Saathoff, MdB
„Für erledigt erklärt“ bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren im 21. Deutschen Bundestag nicht einfach fortgesetzt wird.
Ich möchte mich aber nicht an einem Blame-Game beteiligen.
Sollte der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes nicht noch beschlossen werden, wird er laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestag für erledigt erklärt.
Frau Bundesministerin Faeser sieht dieses Gesetz sehr wohl als prioritär an.
Ich habe mir zu diesem Thema noch keine abschließende Meinung gebildet.
Ich möchte darüber nicht spekulieren. Bundesministerin Faeser hat sich bei der dbb-Jahrestagung dahingehend geäußert, dass es angesichts der Neuwahl fraglich ist, ob der Deutsche Bundestag sich noch damit befassen wird, sie aber dafür wirbt. Ich hoffe jedenfalls, dass der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf noch beschließen wird.