Wie wird die Aussage gerechtfertigt? Irren sich Fachverbände und Verwaltungsgerichte?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
wie rechtfertigt das Bundesinnenministerium die Aussage, dass der Referentenentwurf den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, obwohl verfassungsrechtliche Bedenken seitens der Fachverbände, darunter auch des Deutschen Richterbundes, z.B. zur Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens laut geworden sind? Glauben Sie, dass die Fachverbände (z.B. DRB) und verschiedene Verwaltungsgerichte (z.B. VG und OVG Koblenz) sich verfassungsrechtlich irren?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat nimmt die Stellungnahmen der Verbände sehr ernst und hat sich diesbezüglich vergangenen Freitag mit diesen im Rahmen des Verbändegespräches ausgetauscht. Dennoch gibt es in einigen Fragen unterschiedliche Auffassungen zwischen Ministerium und Verbänden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff