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Johann Saathoff
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Frage von Manuela M. •

Liegen Zahlen vor, dass über 50 % der Partner von Beamten mind. ein Minijob aktiv ausüben? Warum wurde der anrechnungsfreie Betrag bei Minijob/ Bürgergeld nicht beim Partnereinkommen Beamte abgezogen?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

Gegenstand der Frage ist der aktuelle Gesetzentwurf BBVAngG:

In der aktuellen Berechnung (Seite 62 des Referentenentwurfes) wurde ein Partnereinkommen des Beamten in Höhe von 6456 Euro angenommen. Ich kann der Berechnung des Bürgergeldempfängers nicht entnehmen, dass auch hier ein Partnereinkommen oder zumindest ein Minijob des Bürgergeldempfängers angenommen wird, da weniger als die Hälfte der Bürgergeldempfänger tatsächlich arbeitslos ist.

Hat ein Bürgergeldempfänger einen Minijob, so bleibt ein Teil des Einkommens anrechnungfrei und stellt somit ein Zusatzeinkommen des Bürgergeldempfängers dar.

Beispiel: Verdienst aus Minijob: 538 Euro, davon bleiben rund 189 Euro anrechnungsfrei und sind ein Zusatzeinkommen des Bürgergeldempfängers.

Warum wurde dieser anrechnungfreie Teil nicht vom Partnereinkommen des Beamten abgezogen, da auch bei einem Minijob z.B. Fahrkosten anfallen, die nicht steuerlich absetzbar sind.

Vielen Dank

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