Wie will die BReg die kommende PKV-Erhöhung im BBVAngG kompensieren? Führt die kommende PKV-Erhöhung zu einer erneuten Verletzung des Mindesabstands?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Ihre Fortschreibung zum BBVAngG sieht für das Jahr 2024 einen PKV- und Pflegeversicherungsbeitrag eines verheirateten Besoldungsempfängers in Höhe von 7847,04 € vor. Ihrer Darstellung kann man zudem entnehmen, dass der verheiratete Besoldungsempfänger insgesamt 367,89 € mehr hat als eine Familie mit Bürgergeld. Für mein persönliches Empfinden ist dieser Abstand deutlich zu gering. Wie man der aktuellen Presse entnehmen kann, so wird es für das Jahr 2025 eine deutliche Preiserhöhung für Privatversicherte geben. Konkret wird mit einer durchschnittlichen Erhöhung in Höhe von 18 % gerechnet (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/private-krankenkasse-beitraege-erhoehung-100.html).
Meine Fragen lauten daher:
a) Wie will die BReg die kommende PKV-Erhöhung im BBVAngG kompensieren?
b) Führt die kommende PKV-Erhöhung zu einer erneuten Verletzung des Mindesabstands zwischen der Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe und dem Grundsicherungsniveau?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Einige Zahlen des Referentenentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich noch aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wird auch der vorgeschriebene Mindestabstand gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff