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Johann Saathoff
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens. R.

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Antwort von
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Moin Herr Dr. R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich empfinde eine Impfpflicht nicht als eine Herabwürdigung, deshalb halte ich Sie auch für mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. So lebt man in einer Gesellschaft zusammen. Ich darf Sie daran erinnern, dass es in Deutschland bereits eine Masern-Impfpflicht gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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