Können Sie mir diese Ungleichbehandlung erklären?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
dem Gesetzentwurf der BReg kann ich auf Seite 120 entnehmen, dass Soldaten bei der Anhebung der Eingangsämter ausgeklammert werden sollen. Als "Begründung" werden geldwerte Vorteile wie "unentgeltliche truppenärztliche Versorgung" und "unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung" genannt. Gerade hinsichtlich der Bereitstellung von typischer Berufskleidung halte ich dieses Vorgehen für sehr banal. Zudem sind Soldaten gemäß der Anzugsordnung der Bundeswehr "A1-2630/0-9804" (Nr. 109) im Dienst grundsätzlich zum Tragen einer Uniform verpflichtet!
Können Sie mir daher bitte erklären, weshalb ein mit einer Dienstuniform ausgestatteter künftiger Polizeimeister der BPol mit Anspruch auf eine unentgeltlichen polizeiärztlichen Versorgung künftig das Eingangsamt A7 Erfahrungsstufe 3 bekleidet und ein Feldwebel der Bw, auch uniformiert mit quasi gleicher unentgeltlichen ärztlichen Versorgung, nicht?