Weshalb fehlen die geldwerten Angaben hinsichtlich der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge der Regelbedarfsempfänger in Ihrer Darstellung in beiden Entwürfen?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
mir ist in Ihren beiden Entwürfen zum BBVAngG aufgefallen, dass bei der Beispielfamilie mit Bürgergeldbezug und Wohnsitz in München die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht addiert worden sind. Laut der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit werden diese Beiträge jedoch vom jeweiligen Jobcenter vollständig übernommen und gezahlt (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/gesundheit-versicherung).
Laut Kurzmeldung des Deutschen Bundestags liegt allein die GKV-Pauschale für Bürgergeldbezieher in diesem Jahr bei 119,60 € pro Person und Monat (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1005068).
Weshalb fehlen diese geldwerten Angaben hinsichtlich der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge der Regelbedarfsempfänger in Ihrer Darstellung?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die genannten Rechnungen und die Ihnen zugrundeliegenden Beträge werden im weiteren Verfahren nochmal geprüft und ggf. angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff