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Johann Saathoff
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Frage von Peter N. •

Warum nutzt das BMI unrealistische Verpflegungsbetrage und halten Sie den angesetzten Betrag für Mittagsverpflegungen bei Kinder einer Münchener Familie für aktuell und realistisch?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

ich bin über eine Angabe im BBVAngG-Entwurf (Version 08/2024) auf S. 62 zu der angesetzten Mittagsverpflegung (1212,48 €, zwei Kinder, je Jahr) sowie den Ausführungen auf S. 64 und der dort erwähnten Rechtsnorm (§ 42b SGB XII i.V. § 2 Absatz 1 Satz 2 SvEV) irritiert.

Der § 42b SGB XII richtet sich an behinderte Mitmenschen. In den Beispielfamilien fehlt eine solche Information.

Die angesetzte Mittagsverpflegung wirkt laut der aktuellen Münchener Verpflegungsgeld-Übersicht (https://tinyurl.com/apenec66) arg abgespeckt und nicht realistisch. So ergibt nach dieser Tabelle für ein Kindergartenkind ein Jahresverpflegungsbeitrag in Höhe von 1020 €.

Von Vater zu Vater stelle ich Ihnen daher folgende Fragen:

1) Warum wird seitens des BMI ein solch unrealistischer Betrag genutzt und zudem angenommen?

2) Halten Sie den angesetzten Betrag für Mittagsverpflegung einer Familie in München für aktuell und realistisch?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bei einigen den Berechnungen zugrunde liegenden Beträgen gab es zwischenzeitlich Änderungen, weshalb diese im weiteren Verfahren überprüft und ggf. angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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