Wann werden die Vorschussrichtlinien des Bundes vom 28. November 1975 jemals überarbeitet?
Sehr geehrter Herr Saathoff, die Vorschussrichtlinien des Bundes vom 28. November 1975 (RdSchr d. BMI v. 28. 11. 1975 – D III 6 – 213 230/12) sind seit nunmehr fast einem halben Jahrhundert nicht verändert worden. Wie wäre es denn da mal mit einer Überarbeitung, zumal sich die Lebensumstände der öffentlich Bediensteten seitdem ziemlich gewandelt haben und die im Erlass ausgewiesenen Beträge seit damals einem Kaufkraftverlust von nunmehr rund 65 % unterlegen haben? Die Vorschussrichtlinien des Bundes sind somit wirklich nicht mehr aktuell, sprechen ferner auch nicht für die allerorts propagierte "moderne Verwaltung" und tragen so auch nicht gerade zur Attraktivitätssteigerung für Bewerber bei, sich für den Bundesdienst zu entscheiden.
Moin Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich haben sich die Lebensumstände seit 1975 verändert, dementsprechend ist aber auch die Besoldung nicht mehr auf dem Stand von 1975. Die Gewährung von Vorschüssen ist bewusst auf eine außergewöhnliche Bedarfslage und eine eng begrenzte Anzahl besonderer Lebenssituationen beschränkt worden. Für eine Anpassung muss deshalb abgewogen werden, ob Faktoren wie z. B. Rückzahlbarkeit und Tilgungsfähigkeit oder auch das Verhältnis zu anderen Berufsgruppen ohne die Möglichkeit eines Vorschusses angemessen berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff