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Johann Saathoff
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Frage von Martin M. •

Sparen auf Kosten "kleiner" Familien?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

ich bin, wie viele andere auch, erstaunt über den neuen Entwurf zum BBVAngG. Einerseits erstaunt es mich zwar, dass der Entwurf nach so langer Zeit doch noch erstellt wurde, andererseits überwiegt jedoch das Erstaunen darüber, dass die lange Zeit offensichtlich dazu genutzt wurde, einen Großteil betroffener Familien schlechter zu stellen als noch mit dem ersten Entwurf. Konkret sollen nunmehr Familien mit zwei Kindern erst ab Mietstufe 4 überhaupt durch einen AEZ berücksichtigt werden und dies auch lediglich mit 12 Euro. Bei dem vorherigen Entwurf sollte ab Mietstufe 2 und 126 Euro AEZ zugrundegelegt werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier einfach nur gespart werden soll, ohne "kleinere" Familien zu berücksichtigen, von denen es sehr viele gibt - was wiederum großes Einsparpotential bietet. Eine faire und durchdachte Anpassung sieht anders aus.

Wird dieser Punkt nochmal überarbeitet?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.
ich bin erstmal froh darüber, dass die Bundesregierung sich auf einen Entwurf verständigen konnte und das Verfahren mit der Verbändeanhörung nun einen großen Schritt weitergekommen ist. Das bedeutet aber auch, dass nach der Verbändeanhörung erstmal die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet werden. Danach folgt der Kabinetttermin. Im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird es nach dem Struck´schen Gesetz mit Sicherheit Änderungen geben. Ich kann heute nur noch nicht sagen, wo genau es Änderungen geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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