Pauschale Beihilfe auf Bundesebene: wie gedenkt man die freiwillig gesetzlichen Beamten auf Bundesebene finanziell zu unterstützen, solange die Einführung der Pauschalen Beihilfe nicht realisierbar ist?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
wie gedenkt man die freiwillig gesetzlichen Beamten auf Bundesebene finanziell zu unterstützen, solange die Einführung der Pauschalen Beihilfe nicht realisierbar ist? Es handelt sich hier um eine Lebenswirklichkeit vieler Beamter, für die die Kosten der KV exorbitant hoch sind. Diese Beamten haben auch keine Chance selbst an Ihrer Situation etwas zu verändern, da für sie die Öffnungsaktion der PKV nicht oder nicht mehr greift, bzw. die durch das Angebot im Rahmen der Öffnungsklausel schlechter gestellt worden wären. Wenigstens eine Härtefallregelung, wie in Schleswig-Holstein, wäre doch zeitgemäß und absolut angemessen, im Rahmen der Führsorgepflicht.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.
vielen Dank für Ihre Frage zum Themenkomplex pauschale Beihilfe. Einige Länder haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt. In Schleswig-Holstein können Beamte zukünftig zumindest in Härtefällen einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen, das Land übernimmt dann künftig den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent an der gesetzlichen Krankenversicherung.
Anders als es z. B. in Schleswig-Holstein der Fall war, enthält der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu den Themen pauschale Beihilfe und Härtefallregelung keine Aussagen, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff