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Frage von Dennis F. •

Nachzahlungen neuer BBVAngG. Werden die Nachzahlungen verfassungskonform sein?

Seit nunmehr knapp 3 1/2 Jahren zieht sich die Ausarbeitung des BBVAngG.

Das das Gesetz noch dieses Jahr umgesetzt wird und Beamte eine Nachzahlung erwarten können ist wohl eher unwahrscheinlich.

Mit dem ursprünglichen Entwurf, der ja bei der damaligen Haushaltslage erarbeitet wurde, wäre bei mir ca Ende des Jahres eine Nachzahlung in Höhe von ca 25000€ notwendig gewesen. Wenn man die Regelsätze von Hartz 4 berücksichtigt, dann eher ungefähr 21000.

Was ist für die Nachzahlung für dieses Gesetz geplant? Bei der Haushaltslage 2024 und der nur geringfügigen Erhöhung für 2025 sind solche Nachzahlung rein rechnerisch überhaupt nicht möglich.

Das würde im Umkehrschluss heißen, dass das Gesetz und die Nachzahlungen bzw neuen Ergänzungszuschläge nach damaliger Sicht bereits Verfassungskonform waren und sie wahrscheinlich nicht niedriger sein dürften.

Heißt das, dass wenn man Nachzahlungen erhält die niedriger sind, dies erneut verfassungswidrig sein werden?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.
vielen Dank für Ihre Frage. Leider kann ich ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Zudem ist es zu diesem Zeitpunkt einfach noch zu früh, darüber nachzudenken, denn das Gesetz muss ja erstmal beraten und beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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