Ist das Streikverbot für Beamte noch zeitgemäß?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
wenn man sich die Arbeitsbedingungen, Wochenarbeitszeit und die Amtsangemessene Alimentation anschaut, dann sind das Umsetzungen bzw. Nicht Umsetzungen die man als Beamter hinnehmen muss. Das Klagerecht würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen und auch eine gewisse Belastung mit sich bringen. Ist das Streikverbot für Beamte nicht eher eine Unterwerfung und ist es überhaupt noch zeitgemäß das Streikrecht, ein Grundrecht zu entziehen, wenn man doch selber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Streiks werden vom Arbeitsrecht nur als Mittel zum Zweck eines „gleich
gewichtigen“ Verhandelns bei Tarifverhandlungen anerkannt. Wie Sie wissen, haben die Tarifvertragsparteien am 22. April 2023 eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Das entsprechende Gesetz, das BBVAnpÄndG 2023/2024, befindet sich aktuell in den parlamentarischen Beratungen. Erste Abschlagszahlungen haben die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes aber bereits erhalten.
Das betraf aber alles natürlich nicht den Kern Ihrer Frage. Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation gehen voran, ein genaues Datum der Kabinettbefassung kann ich Ihnen aber noch nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff