im AEZ (alimentativer Ergänzungszuschlag) wird zur Berechnung ein fiktives Partnereinkommen herangezogen. Da meine Frau jedoch schon seit 2021 nicht mehr arbeitet und bis heute nicht arbeitet, frage ich mich, ob dies dann mit einberechnet wird.
Sehr geehrter Herr Saathoff,
im AEZ (alimentativer Ergänzungszuschlag) wird zur Berechnung ein fiktives Partnereinkommen herangezogen. Da meine Frau jedoch schon seit 2021 nicht mehr arbeitet und bis heute nicht arbeitet, frage ich mich, ob dies dann mit einberechnet wird. Bekomme ich dann mehr Geld, wenn meine Frau nicht arbeitet?
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Mit freundlichen Grüßen
im AEZ (alimentativer Ergänzungszuschlag) wird zur Berechnung ein fiktives Partnereinkommen herangezogen. Da meine Frau jedoch schon seit 2021 nicht mehr arbeitet und bis heute nicht arbeitet, frage ich mich, ob dies dann mit einberechnet wird. Bekomme ich dann mehr Geld, wenn meine Frau nicht arbeitet?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Laut Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung soll bei der Bedarfsermittlung zur Sicherstellung der Mindestalimentation in Abhängigkeit vom Grundsicherungsniveau ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 538,00 Euro berücksichtigt werden. Diese Regelung soll für alle Bundesbeamten gleichermaßen gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff