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Johann Saathoff
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Frage von Michael R. •

Bezüglich des BBVAngG würde ich gerne wissen, ob die Konkurrenzregelung sich auch auf die Rundfunkanstalten etc. auswirken wird?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

bezüglich des BBVAngG habe ich eine Frage zur fallenden Konkurrenzregelung. Meine Frau arbeitet in einer Rundfunkanstalt und ich bei einer Bundesbehörde. Mein Familienzuschlag Stufe I und II wird bei ihr verrechnet, sodass ihr Familienzuschlag auf ein Minimum gekürzt wird. Soll durch die anstehende Anpassung bei der Konkurrenzregelung der Familienzuschlag bei den Rundfunkanstalten etc. auch in voller Höhe gezahlt werden? Hintergrund meiner Frage ist, dass der Familienzuschlag aktuell bei den Anstalten verrechnet wird und ja an der Beschäftigung im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Rundfunkanstalten o. Ä. gekoppelt ist.

Vielen Dank im Voraus.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Konkurrenzreglung soll bundeseitig in der Form vereinfacht und entbürokratisiert werden, dass sie zukünftig nur noch bundesseitig Anwendung findet – wenn also beide Partner beim Bund sind. Regelungen anderer Rechtskreise wie den Ländern werden von Seiten des Bundes nicht mehr geprüft. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, ob seitens einzelner Länder Konkurrenzen geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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