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Johann Saathoff
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Frage von Antonius S. •

Berücksichtigt der gestern vom BMI veröffentlichte Referentenentwurf eines BBVAngG die aktuelle Besoldungsrechtslage in z.B. NRW?

Lieber Herr Saathoff,
auf Bl. 60 des o.g. Entwurfs heißt es:
"... . Angesichts dessen ist ein verfassungsrechtlich relevantes Zurückfallen des Besoldungsniveaus des Bundes gegenüber den Ländern nicht zu erwarten."
Wenn ich dies richtig bewerte, sieht das Land NRW in seiner seit Dezember 22 geltenden Besoldungsstruktur höhere Zuschläge für Familien mit Kindern vor. Zudem gibt es dort keine "Abschmelzung".
In NRW wohnen zahlreiche Bundesbeamte. Wie will die Bundesregierung gegenüber Ihren Beamten und Beamtinnen diese Ungleichbehandlung, die etliche 100,- € netto im Monat betragen kann, rechtfertigen?
Ich bin offen gestanden immer davon ausgegangen, dass die Bundesverwaltung (auch in der Bezahlung) Spitze sein will und nicht nur Mittelmaß.
Viele Grüße aus dem Rheinland

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie sicher gesehen haben, soll mit dem Referentenentwurf der Familienzuschlag angehoben werden. Gleichzeitig bekommen Beamte und Versorgungsempfänger mit Kindern je nach regionaler Mietenstufe auch mit dem alimentativen Ergänzungszuschlag mehr Geld. Sie haben sicher den gesamten Punkt e) gelesen, der bereits auf Seite 59 beginnt. Dort ist ein Vergleich mit dem Durchschnitt der Bundesländer ausführlich dargestellt. Dort steht ebenfalls, dass die Tarifverhandlungen auf Bundesebene ja noch laufen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich eine solche Ungleichbehandlung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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