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Johann Saathoff
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Frage von Martina B. •

Frage an Johann Saathoff von Martina B. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Saathoff,
meine Familie macht sich große Sorgen bezüglich des Kohleausstiegsgesetzes. Konkret geht es uns um den §42, der aus dem Kohleausstiegsgesetz mehr ein KohleEinstiegsgesetz macht. Nach §42 wäre es unter anderem möglich, Kohleabnahmegarantien abseits der von der Kohlekommission bewilligten Menge zu vereinbaren, die Kohleindustrie wird fälschlicherweise als "energiewirtschaftlich notwendig" deklariert und damit und am schlimmsten, es wird der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Energieunternehmen ermöglicht, die am Ende unkündbar, intransparent und sehr sehr teuer (4 Milliarden Euro) für die kommenden Generationen sein werden.

Warum wollen Sie exklusiv mit RWE einen Vertrag zur Kohleförderung in Garzweiler II bis 2038 abschließen, wie der neue §42 des Kohleausstiegsgesetztes, wenn dieses beschlossen wird, das erlauben würde, anstatt den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und alles daran zu setzen, die 1,5°-Grenze einzuhalten?

Vielen Dank für Ihre Antwort und besorgte Grüße
M. B.

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Sehr geehrte Frau B.,
bitte legen Sie ihrer Familie nahe, sich den § 42, also die Ermächtigung zum Abschluss eine öffentlich-rechtlichen Vertrages, nochmal genau anzuschauen. Da geht es nicht darum, die "Kohleindustrie" als energiewirtschaftlich notwendig zu deklarieren, sondern lediglich den Tagebau Garzweiler II. Über die Frage, ob man den Betreibern noch 4 Milliarden Euro auf 15 Jahre gestreckt zahlen muss, kann man sicherlich diskutieren, aber immerhin greift der Staat hier in verbriefte Rechte dieser Unternehmen ein. Das ist ganz sicher viel Geld, aber zum Vergleich: die Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland kostet aktuell ca. 25 Milliarden Euro pro Jahr und wegen der Corona-Krise nimmt Deutschland dieses Jahr 218 Milliarden Euro Schulden auf.
Ganz wichtig ist, dass die Entschädigung der Unternehmen RWE und LEAG aus dem Gesetz selbst erwächst und nicht aus dem Vertrag. Im Übrigen wird der öffentlich-rechtliche Vertrag selbst vor der Unterzeichnung durch die Bundesregierung im September nochmal parlamentarisch behandelt werden. Er wird also transparent sein.
Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Vertrag für die Braunkohle anstelle der Förderung der Erneuerbaren Energien zu schließen. Vielmehr wird mit dem das Gesetz ergänzenden Vertrag die Braunkohleverstromung rechtssicher beendet werden. Der Kohleausstieg bedingt aber auch den verstärkten EE-Ausbau. Kommt der verstärkte EE-Ausbau nicht, müssen die Kohlekraftwerke früher vom Netz gehen, um die verbindlichen Klimaziele zu erreichen.
Um ein Zeichen für den EE-Ausbau zu setzen, beschließen wir mit dem Kohleausstiegsgesetz auch die Erhöhung des EE-Ziels in 2030 von 55% auf 65%. Im Herbst dieses Jahres folgt dann eine komplette EEG-Novelle, die den verstärkten Ausbau abbilden wird. Ich hoffe, damit die Sorgen ihrer Familie etwas gemildert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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