Frage an Johann Saathoff von Mona G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Ich beziehe mich in meiner heutigen Anfrage auf das Tierschutzgesetz § 11 8. f.
Gibt es eine Erklärung dafür, dass bis zum heutigen Tage keine Rechtsverordnung von Herrn Christian Schmidt bzw. des zuständigen Ministeriums vorliegt? Das Gesetz trat schließlich bereits am 13.07.2013 in Kraft.
Leider bekomme ich von Herrn Schmidt selbst hierzu keine Stellungnahme.
Ist Ihnen bekannt, mit welcher Willkür die einzelnen Behörden vorgehen?
Ist es für Sie vorstellbar, wie Bürger dieses Landes unter dieser Willkür leiden? Ihre Existenz verlieren? Ihr Lebenswerk aufgeben müssen um in Hartz 4 zu gehen?
Ich bitte um eine Stellungnahme, die ich auch veröffentlichen kann!
Hier der Gesetzesauszug:
§ 11
(1) Wer
8. gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1,
f) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1
1. das Nähere zu der Form und dem Inhalt des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1,
2. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung der Erlaubnis,
3. den Inhalt der Erlaubnis, im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 nur, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist, sowie
4. das Verfahren im Falle nachträglicher Änderungen der für die Erlaubniserteilung wesentlichen Sachverhalte, einschließlich der Pflicht zur Anzeige solcher Änderungen,
zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
M.Göbel
Sehr geehrte Frau Göbel,
der Tierschutz ist für die SPD-Bundestagsfraktion Staatsziel. Unter unserer Regierungsverantwortung hat der Tierschutz Verfassungsrang bekommen und wurde in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert. In den vergangenen Jahren hat die gesellschaftliche Diskussion zum Thema Tierschutz in allen Bereichen an Fahrt aufgenommen. Das ist aus meiner Sicht eine sehr erfreuliche Entwicklung. Tierschutz beschränkt sich dabei keineswegs ausschließlich auf die Nutztierhaltung und Tierversuche. Die artgerechte und bestmögliche Haltung und Behandlung von Tieren soll in möglichst allen Bereichen sichergestellt werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Ausbildung und Betreuung von Hunden. Vor diesem Hintergrund ist auch der § 11 des Tierschutzgesetzes, der die Prüfung der Sachkunde von Hundetrainern vorsieht, zu begrüßen. Eine willkürliche Auslegung dieser Regelung war dabei nie beabsichtigt. Es soll viel mehr die Sicherstellung der Qualität der Hundeausbildung gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff, MdB