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Johann Saathoff
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Frage von Theodor M. •

Frage an Johann Saathoff von Theodor M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Saathoff,
Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage.Einmal mehr habe ich eine Frage an Sie:
Inwieweit wird in Deutschland das bestehende Vermmumungsverbot auch auf die zunehmend zu beobachtende Gesichtsverschleierung bei Asylbewerbern angewendet? Das Gesetz findet ja meiner Meinung nach nur auf die Vermmumung bei Demonstrationen statt. Die Vermmumung von Menschen im öffentlich-täglichen Umfeld macht aber vielen Menschen Angst. Im Strassenverkehr ist eine Halterfeststellung so ja auch unmöglich.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Martens,

wie Sie richtig schreiben, bezieht sich das Vermummungsverbot auf das Versammlungsrecht. Die Auslegung und Anwendung durch die Länder unterscheidet sich dabei von Land zu Land. In Bayern bspw. gelten Verstöße gegen das Vermummungsverbot als Ordnungswidrigkeit, genau wie z.B. wie falsch parken.

Ängsten vor fremden Menschen kann man am besten dadurch begegnen, dass man mit diesen in Kontakt tritt. Sie werden dann feststellen, dass es sich um ganz normale Menschen mit einer persönlichen Geschichte handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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