Frage an Johann Saathoff von Horst M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Seit 2013 muss jeder Hundebesitzer seinen Hund beim sogenannten Hunderegister Niedersachsen anmelden. Dafür ist eine Gebühr zu entrichten. Es zeigt sich, dass die Mehrzahl der Hundebesitzer dieser Aufforderung nicht nachkommt. Eine Kontrolle durch das Hunderegister findet nicht statt. Ich erwäge eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, da diese Massnahme weder kontrollierbar noch sinnig ist. Insbesondere wundert mich, dass das Hunderegister nicht auf Anfragen reagiert. Somit erscheint für mich diese Institution eher eine Einrichtung zum weiteren abkochen der Bürger statt einer sinnvollen Einrichtung.
Können Sie mir sagen, wie die Kontrolle der Hundehalter durch das Hunderegister erfolgt und wie die Sinnigkeit sind mir leider nicht bekannt.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Martens,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bzgl. des Hunderegisters Niedersachsen. Da es sich hierbei um Gesetz aus dem Land Niedersachsen handelt, kann ich Ihnen als Bundestagsabgeordneter dazu leider nicht weiterhelfen. Nähere Angaben dazu könnte Ihnen sicher Ihr zuständiger Abgeordneter aus dem Nds. Landtag, Holger Heymann, machen. Wie bereits telefonisch mit Ihnen besprochen, habe ich Ihre Anfrage an das Wahlkreisbüro von Holger Heymann weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff, MdB