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Johann Saathoff
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Frage von Martin V. •

Frage an Johann Saathoff von Martin V. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Ich habe eine Kurze Aber wichtige frage in meinen Augen.

Wie kann es sein das ich für 3 Hunde Die auf meinen Eigenen hoffe herumlaufe 240€ steuern zahle? ich verstehe ja das ich meine Hunde versichern muss aber so viel steuern ist in meinen Augen nicht sin der Sache.

Meine Begründung ist einfach:
Hunde Halter müssen bezahlen aber nichts wird für die Hunde gemacht / Kot Beutel muss ich ja auch selber kaufen. Katzen Halter nicht ! Die lassen ihre eitre draußen Rum machen ihr Geschäft überall hin und verursachen Auto um fälle weil ihre Besitzer sich denken sie dürfen alles.

Was ich vorschlüge ist Die Hunde Steuer zu senken und dafür das gleiche Unkosten den Katzen Haltern auf zu erlegen. Den Katzen sind nichts anderes wie Hund. Nur das wen was passiert brauch der Besitzer nicht zu zahlen den es liegen keiner Beweis vor wen die Katze gehört

Also noch mal zusammen gefasst
1. Katzen müssen Angemeldet werden
2. Katzen müssen geschient und Registriert werden
3. Katzen Steuer muss eingeführt werden
4. Hunde Steuer senken oder angleichen

Ich selber zahle für 1 Hund 40 das is ok 2 80 das ist auch ok aber 160 für unseren 3 finde ich nicht richtig er ist nicht anders wie die ersten beide.
(westerende _holzloog)

Bitte um Antwort

Hochachtungsvoll
Völz Martin

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Völz,

haben Sie viele Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Änderung der Hundesteuer. Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen. Bei der Hundesteuer handelt sich um eine kommunale Steuer, die durch Stadt bzw. durch die Gemeinde erhoben. Die Hundesteuer wird nicht vom Deutschen Bundestag festgesetzt, wie dies z. B. bei der Mehrwertsteuer der Fall ist.
Die Einnahmen der Hundesteuer werden von den Städten und Gemeinden nicht dafür verwendet, Hundekot zu entfernen. Sie würde aus Gründen der Gefahrenabwehr zur Begrenzung der Anzahl der (evtl. gefährlichen) Hunde eingeführt. Die Mittel der Hundesteuer fließen wie die der anderen kommunalen Steuern auch in den Gesamthaushalt der Kommune und werden dort eingesetzt, wo Geld benötigt wird. Das ist auch sinnvoll so, denn sonst müssten bezüglich jeder kommunalen Steuerart spezielle Haushaltsplanungen mit eventuellen Reserven vorgenommen werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer aufgrund der im Verhältnis zum kommunalen Gesamthaushalt geringen Summe meist nicht von großer haushaltspolitischer Bedeutung sind, aber eben von einer gewissen ordnungspolitischen Bedeutung. Grundsätzlich hat eine Gemeinde das sogenannte Steuerfindungsrecht, könnte theoretisch also auch eine Katzensteuer einführen. Diese Absicht der Gemeinde müsste allerdings von zuständigen Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden. Mir ist keine Kommune bekannt, die eine Katzensteuer normiert und genehmigt bekommen hat. Wegen einer Änderung der Hundesteuer oder der Einführung einer Katzensteuer empfehle ich Ihnen, sich an die Gemeinde zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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