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Antwort von Jörn Wunderlich
DIE LINKE
• 09.05.2012

(...) Gegenwärtig ist es so, dass erst in dem Moment, in dem Sie aufgrund der erhöhten Beitragsleistungen selbst bedürftig werden, Leistungsansprüche nach dem SGB II entstehen. Das ist auch so von der Regierung gewollt, da Leistungen nur diejenigen bekommen sollen, welche im Bedarfsgemeinschaftskontext nicht über genügend eigene Mittel verfügen. (...)

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