Frage an Jörn Wunderlich von Benjamin L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
ich hätte eine Frage zum Thema "Verlinkungen im Internet" in Verbindung mit Urheberrechten.
Ich habe Multimedia-Design gelernt und arbeite in meiner Freizeit mit Jugendlichen an diversen Projekten und zeige ihnen u.a. Tipps, Tricks und Hilfen in Bereichen wie z.B. Webseitenerstellung.
Nun wollen wir und etwas neues gemeinsam (er)schaffen.
Kurz gesagt: eine Art Linkliste soll her.
Information/Links zu Themen und Webseiten.
Eine Webseite welche auf verschiedenen Endgeräten dargestellt wird, vom Inhalt her aber auf jedem Endgerät gleich ist.
Der Server müsste auf mich angemeldet werden, somit wäre ich auch haftbar.
Greift dies auch für Links zu externen Webseiten?
Reicht es aus, sich von externen Webseiten zu distanzieren und hinzuweisen, dass man auf deren Inhalt keinen Einfluss hat?
Ich kann ja nie wissen ob der Inhalt dort urheberrechtswidrig abgelegt wurde, noch kann ich das technisch prüfen.
Auf den externen Seiten werden weder Downloads angeboten, noch kann man Dateien vervielfältigen und kopieren.
Es entsteht lediglich ein "virtueller Stream" von Daten, vom Internetserver zur optischen Wiedergabe auf dem jeweiligen Endgerät. Ein ganz normales Surfen im Internet.
Diese Daten (oder Webseiten) werden nicht gedownloadet, kopiert oder abgespeichert - sie sind ja noch an Ort und Stelle - somit kann ja auch nach meiner Auffassungsgabe keine urheberrechtswidrige Handlung entstanden sein, wenn ich zu einer „externen Webseiten“ verlinkt habe, da nach schließen des Browserfensters bzw. einer Smartphone-App rein technisch keinerlei Daten "kopiert & abgespeichert" wurden.
In unserem beschriebenen Falle sind auch alle Webseiten per Suche über alle mir bekannten Suchmaschinen ohne Probleme zu finden.
Somit sollte ja einer Verlinkung nichts im Wege stehen, wenn z.B. Google einer viel breiteren Masse an Menschen die selben Links anbietet.
Ich hoffe Sie können mir bei diesem doch komplexem Thema der Verlinkung helfen.
Besten Dank
Sehr geehrter Herr Löwe,
leider kann ich Ihre Anfrage nur unzureichend beantworten, da es mir als Abgeordneten verwehrt ist, juristisch beratend tätig zu werden. Ihre Fragen sind jedoch ganz konkrete juristische Fragen mit einem nicht unerheblichen Regressrisiko, deren Beantwortung bereits nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) unzulässig ist.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich im Internet unter http://www.irights.info oder www.frag-einen-anwalt.de entsprechende Auskünfte einzuholen.
Für Ihre Projekte wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich