Frage an Jörn Wunderlich von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
mich interessiert, was aus Ihrer Sicht gegen eine - einzuführende - gesetzliche Pflicht von psychologischen bzw. psychiatrischen Gerichts- Sachverständigen spricht, jedenfalls auf Wunsch von Probanden hin das Untersuchungsgespräch vollständig videografisch zu dokumentieren (vgl. Forderung G. Mollath im "Kontrovers"- Interview bei min 7:00, Link 1).
Immerhin duldet der Bürger schon heute Videoaufzeichnungen z.B. im öffentlichen Raum.
Der Jurist (und heutige Leitende Oberstaatsanwalt) JANOVSKY, Bayreuth, hatte in seinem Aufsatz "Zeugenvernehmung mit Video. Eine wirksame Maßnahme des Zeugenschutzes." (Kriminalistik 7/99 S. 453 – 456) u.a. geschrieben, Voraussetzung einer mit Sicherheit manipulationsfreien Aufnahme sei natürlich eine Aufnahme zugleich von Zeuge/ Proband und Vernehmenden/ Untersucher bzw. des ganzen Zimmers.
Im Zusammenhang mit psychiatrischen bzw. psychologischen Begutachtungen liest man immer wieder Berichte auch über annehmbare Manipulationen der Rohdaten, die im Rahmen des Untersuchungsgespräches (mit Exploration und Anamneseerhebung) zu beklagen sein sollen, aber kaum nachgewiesen werden können.
Falsche Beurteilungen (Diagnosen, Prognosen, Gerichtsurteile) mit gravierenden Auswirkungen sind die Folge bzw. aufgrund von Manipulationen oder schweren Irrtümern der Gutachter denkbar.
Die SPD- Abgeordnete Dr. med. Volkmer geht dem Thema aus dem Weg, indem sie auf meine Nachfragen vom 18.10.2012 schweigt (2).
Ich bitte nun auch Sie darum, Ihre Position zu einer ggf. einzuführenden verpflichtenden - technisch heute ja sehr leicht durchführbaren - Videografie (von Proband und Untersucher) darzulegen.
Mit frdl. Gruß
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) http://www.youtube.com/watch?v=Ib3SxLnzncM
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_marlies_volkmer-575-38025--f359298.html#q359298
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Als Antwort erlaube ich mir den Hinweis, dass sich meine Position seit Dezember 2009 nicht verändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich