
(...) Zu 1.) Eine solche Anhörung soll in einer geschützten Gesprächssituation stattfinden, wobei das Kind seinem Alter entsprechend über das Verfahren und die möglichen Ausgänge desselben zu informieren ist, es sei denn, dass Nachteile für das Kind zu befürchten sind (etwa Weglaufen oder Selbstgefährdung etc.) Auch der Umfang der Information ist sorgfältig zu prüfen, um das Kind nicht zu belasten. (...)