Frage an Jörn Wunderlich von Oliver D. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
mit Interesse habe ich Ihre Rede in der 64. Sitzung vom 07.11.2014 verfolgt.
Ich stimme Ihnen in weiten Teilen Ihrer Rede zu.
Allerdings möchte ich auf einen "´Verständnisfehler" hinweisen, der leider erst im Bezug von Elterngeld über 12 Monate hinaus auffällt.
Zur Berechnung brauche ich Ihnen sicherlich nichts erzählen.
Nun zur Auszahlung. Laut Gesetz bekommt man 12 Monate Elterngeld. Das ist jedoch in der Realität falsch.
Die Realität sieht folgender Maßen aus.
Geburt + 8 Wochen = Fortzahlung der Krankenkasse
Geburt + ab der 9. Woche Elterngeld bis zum 12. bzw 14. Monat nach der Geburt.
Macht unter dem Strich 10 bzw. 12 Monate Elterngeld.
Das wiederspiegelt sich bei einem Jahr nicht wirklich.
Ab dem Strecken auf zwei Jahre merkt man dann richtig, wie verlogen das Gesetz ist.
Geburt + 8 Wochen = Fortzahlung der Krankenkasse
Geburt + ab der 9. Woche halbes Elterngeld bis zum 22. Monat nach der Geburt.
Warum? Weil das Elterngeld ja nur 10 Monate gezahlt wird und sich auch nur diese Bezugsdauer verdoppeln lässt. Ergo hat man bei Ablauf der 24 Monate 2 Monate gar kein Geld erhalten. Das kann uu Existenzbedrohend sein.
Ich musste diesem Sachverhalt der zuständigen Sachbearbeiterin erläutern nachdem ich den Bescheid in meinen Händen hielt. War so noch niemandem aufgefallen.
Frage 1: War Ihnen dieser Umstand bekannt?
Frage 2: Wurde dieser Umstand bei der Neufassung berücksichtigt, denn heraus lesen kann ich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Diefert
Sehr geehrter Herr Diefert,
vielen Dank für Ihre Mail. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage, teilen wir Ihnen mit, dass der von Ihnen genannte Umstand uns nicht bekannt war. Aber wir werden uns bei der Bundesregierung erkundigen und Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt die Antwort der Bundesregierung zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich, MdB
Sehr geehrter Herr Diefert,
wir hatten Ihnen bereits eine Zwischenantwort zugesandt, mit dem Hinweis, dass wir uns mit einer entsprechenden Frage an die Bundesregierung wenden. Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat uns folgende Antwort zugesandt:
"Es ist zutreffend, dass Mutterschaftsleistungen, die die Mutter nach der Geburt erhält, etwa Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss, auf das Elterngeld der Mutter angerechnet werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Mutterschaftsleistungen und Elterngeld denselben Zweck verfolgen - Einkommenseinbußen nach der Geburt aufzufangen. Aus diesem Grund werden diese Leistungen nicht nebeneinander gezahlt. Dennoch steht allen Eltern gleichermaßen ein finanzieller Schonraum von zwölf bzw. 14 Monaten nach der Geburt zur Verfügung. Eine Änderung der betreffenden Regelung ist nicht geplant."
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich, MdB