Frage an Jörn Wunderlich von Joerg L. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Wunderlich,
warum erhält ein ArbeitnehmerIn der jetzt 45 Jahre alt ist, mit Eintritt ins Rentenalter, ganze 30 Prozent weniger Rente gegenüber Beamten ? Warum wird das steigende BIP, das steigende Volksvermögen und die Wertschöpfung, auch der ArbeitnehmerInnen in Deutschland bisher bei dem Thema Rente nicht berücksichtigt ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Lindeholz
Sehr geehrter Herr Lindeholz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ungleichbehandlung von Beamten_innen und Arbeitnehmer_innen bei der Altersvorsorge. Die gleiche Frage haben Sie auch an meine Kollegin Diana Golze gestellt und wir stimmen in der Beantwortung Ihrer Frage völlig überein.
Auch DIE LINKE im Bundestag kritisiert die dadurch entstehenden Ungerechtigkeiten. Dazu nur ein Vergleich:
Das durchschnittliche Ruhegehalt von Beamten betrug im Januar 2012 durchschnittlich 2.660 Euro brutto für Bundes- und 2870 Euro für Landesbeamte, die allerdings auch vollständig zu versteuern sind. Eine Altersrente für langjährig Versicherte lag im gleichen Zeitraum bei ca. 1100 Euro brutto, wovon 64 Prozent zu versteuern waren.
Damit erzielen BundesbeamtInnen Pensionsansprüche von im Durchschnitt circa 70 Prozent ihres letzten Bruttogehaltes.
Die Altersrenten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fallen aber im Vergleich zu den Löhnen immer weiter zurück: Die Ursachen dafür sind die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel. Das Rentenniveau von Altersrenten – also das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsgehalt – fällt von 53 (2001) auf 43 Prozent (2030). Die Renten verlieren in diesem Zeitraum also ein Fünftel ihres Wertes.
Ursprünglich sollte sich die jährliche Anpassung des Rentenwerts seit 1957 an der Lohnentwicklung orientieren und eine im Alter den erreichten Lebensstandard sichern.
Aber genau dieses Ziel wurde seit 2001 von SPD und Grünen systematisch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Riesterfaktor zerstört (Union und FDP unterstützen dies).
Deshalb fordert DIE LINKE im Bundestag:
Künftig wird neben den bisher Pflichtversicherten, also u. a. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Kindererziehenden, Pflegenden, Erwerbslosen, jede und jeder Erwerbstätige – also auch Beamt_innen, Politiker_innen, Freiberufler_innen und Selbständige – in der (gesetzlichen) solidarischen Rentenversicherung pflichtversichert, sofern sie oder er am Stichtag nicht bereits in einem anderen Alterssicherungssystem obligatorisch versichert ist.
Bei einigen, namentlich den Solo-Selbstständigen, steht der Schutz vor Altersarmut im Vordergrund. Bei anderen, namentlich den Beamt_innen, den Politiker_innen, den gut Bezahlten in den Freien Berufen, wird dabei eher ihr solidarischer Beitrag im Vordergrund stehen. Denn eine solidarische Versicherung aller, wie auch immer Erwerbstätigen, wird ganz klar auf das Ziel der Status- und Lebensstandardsicherung ausgerichtet sein.
DIE LINKE will den Kreis der in der gesetzlichen Rente Versicherten auf alle Erwerbstätigen ausweiten.
Ohne eine zusätzliche Umverteilung wird es nicht gehen. Bisher müssen vom Bruttoeinkommen Beiträge bis zu einer bestimmten Obergrenze gezahlt
werden: Diese Beitragsbemessungsgrenze beträgt derzeit in Westdeutschland 5.950 Euro im Monat und in Ostdeutschland 5.000 Euro im Monat.
DIE LINKE will die die Beitragsbemessungsgrenze zunächst erhöhen und dann mittelfristig abschaffen und den Anstieg der Rentenauszahlung ab einer bestimmten Höhe abflachen.
Außerdem wollen wir die Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel streichen und das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben; das war das Niveau im Jahr 2000, bevor Schröder und Riester die Rente ruiniert haben. Das Rentenniveau muss steigen, und zwar dauerhaft.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich, MdB