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Jörg Schneider
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Frage von Johann D. •

Frage an Jörg Schneider von Johann D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schneider,

Ich möchte Sie etwas fragen, bzw. eine Anregung geben:

Wäre es nicht besser, anstatt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in etwa die Hälfte des Beitrags für Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abzüglich von ihrem Einkommen zahlen zu lassen, den Betrag stattdessen vom Unternehmensgewinn abzuziehen?
Denn: wenn ein Arbeitgeber für jeden neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zusätzlich die Hälfte des Beitrags bezahlen soll, ist dies doch ein negativer Anreiz, neue Leute einzustellen, da die Lohnnebenkosten je Mitarbeiter für den Arbeitgeber absolut steigen.
Würde man stattdessen den Beitrag für beide einfach vom Unternehmensgewinn abziehen, wäre der abzugebende Beitrag unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer und dieses Problem weg.
Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
AfD

Die Unternehmenssteuern liegen bei uns bereits bei ca. 30%, wenn ein Gewinn ausgeschüttet wird, werden nochmals auf die verbleibenden 70% mindestens 25% Kapitalertragssteuer fällig: Vom Gewinn eines Unternehmens fließt also heute bereits die Hälfte als Steuern ab. Wenn wir nun auch noch Arbeitgeber verpflichten würden, von ihrem Unternehmensgewinn die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zu zahlen, hätte das einige unschöne Effekte:
1. Wenn der Unternehmer keinen Gewinn macht, würde auch kein Beitrag fließen, der Arbeitnehmer würde also Einbußen beim Arbeitslosengeld und auf jeden Fall bei der Rente haben.
2. Wir würden die Unternehmer bestrafen, die gute Löhne zahlen und viele Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen - und wir würden diejenigen belohnen, die wenig zahlen oder mit Scheinselbstständigen arbeiten.
3. Es wäre noch weniger interessant, Unternehmen zu gründen oder in Deutschland zu führen - wir würden vermutlich eine massive Abwanderung von Arbeitsplätzen erleben.

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