Jörg Cezanne MdB
Jörg Cezanne
Die Linke
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Frage von Julia P. •

Können Sie bitte das neu verabschiedete Tierschutzgesetz zum Wohle insbesondere der Nutztiere ändern bzw. verbessern?

Das neue Tierschutzgesetz ist ist nicht ausreichend für das Wohl der Tiere, insbesondere der Nutztiere ausgelegt. Es ist mangelhaft. Ich bitte Sie, es zu überarbeiten.

Jörg Cezanne MdB
Antwort von
Die Linke

Die Kriterien, die wir als Linke versucht haben, in das gescheiterte Tierschutzgesetz der Ampel-Regierung einzubringen, haben wir in einem Antrag an den den Deutschen Bundestag, Drucksache 20/14017 noch einmal zusammengefasst. Diese werden wir auch in den kommenden Wahlperiode vertreten: 

1. rein wirtschaftliche Gründe werden explizit als unvernünftige Gründe für das Hinzufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden von Tieren benannt;
2. Installation einer im Bundesministerium der Justiz angesiedelten, unabhängigen, rechtsverbindlich handlungsfähigen Tierschutzbeauftragten;
3. die Anbindehaltung wird in fünf Jahren abgeschafft (eine Ausnahme besteht nur für die Ausübung bestimmter Arbeiten wie dem Melken);
4. die Qualzucht wird durch eine handhabbare Symptomliste konkretisiert, die garantiert, dass auch Qualzuchten in der Landwirtschaft verboten werden; für die Feststellung der Qualzucht wird eine Regelvermutung formuliert; Qualgezüchtete Tiere dürfen nicht ausgestellt werden;
5. nicht-kurative Eingriffe müssen weiter reduziert werden und dürfen nur unter Betäubung und nachdem effektive Kontrollen festgestellt haben, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Verletzungen, wie beispielsweise dem Schwanzbeißen, in ausreichendem Maße ergriffen wurden, stattfinden;
6. Verbot von Akkordlöhnen und Stückzahlprämien in Schlachthöfen;
7. Verbot von Lebendtiertransporten in Tierschutzhochrisikostaaten sowie von Lebendtiertransporten, deren Dauer über vier Stunden hinausgehen;
8. verpflichtende Videoüberwachung in Schlachtbetrieben ohne Ausnahme für Kaltblüter oder kleine Schachtbetriebe;
9. Abschaffung der Ausnahme bei der Erlaubnispflicht gemäß § 11 TierSchG für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere;
10. Registrierungspflicht für Verkäufer/-innen im Online-Tierhandel und daran geknüpfte Identitätsprüfungen;
11. Verbot des Verkaufs von Tieren mit Merkmalen tierschutzrechtswidriger Behandlung;
12. Verbot schwerbelastender Tierversuche;
13. Einführung eines effektiven Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen auf Bundesebene;
14. höhere Bestrafungen für Tierquälerei;
15. Sachkundenachweispflicht für gewerbliche Tötungen von Tieren;
16. effektive Brandschutzvorgaben für Ställe mit Tieren;
17. ausnahmsloses Verbot des Haltens von Wildtieren an wechselnden Orten.