Frage an Jörg Cezanne von Michael H. bezüglich Finanzen
Warum fordert die Linksfraktion nicht statt der Einführung einer Vermögensteuer die Aufhebung der Gewerbesteuerbefreiung für Freiberufler?
Steuereinnahmen kommen so direkt den Städten und Gemeinden zu Gute, während die Vermögensteuer den Ländern (bei mir also Niedersachsen) oder dem Bund zufließen.
Folge: Kommunen müssen entweder beim Land oder beim Bund um Finanzmittel betteln.
MfG M. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für uns als LINKE ist das keine Frage des Entweder-Oder.
Neben der (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer fordern wir unter anderem die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer.
https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/kommunalfinanzen-staerken/
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/038/1803838.pdf
Die wesentliche Veränderung besteht genau - wie sie selbst schreiben - darin, die unangemessene kommunale Steuerbefreiung der Freiberufler zu beenden. Gerade gutverdienende Rechtsanwaltskanzleien, Architektenbüros oder Arztpraxen sind mindestens ebenso Nutznießer der kommunalen Infrastruktur wie kleine- und mittelständische Unternehmen und Gewerbetreibende und sollten daher zum lokalen Gemeinwesen finanziell beitragen. Gleichzeitig sollen die Freibeträge für die gewerblichen Einkünfte steigen, sodass in Zukunft der kleine Ladenbesitzer ebenso wie der prekär finanzierte freiberufliche Softwareentwickler von der Gewerbesteuer/Gemeindewirtschaftsteuer praktisch nicht betroffen sind. Dennoch würde durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in der Summe mehr Geld in die Kassen der Kommunen gespült.
Sie haben natürlich recht, dass die Vermögensteuer als Landessteuer nicht direkt bei den Kommunen ankommt. Bei der Wiedereinführung der Vermögensteuer muss daher darauf geachtet werden, dass neben den erheblichen finanziellen Länderaufgaben (insbesondere Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung) auch zusätzliche Einnahmen für die Kommunen entstehen (z.B. durch Zuweisungen der Länder oder einen höheren Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer zulasten der Länder).
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Cezanne, MdB