Ich werde mich kurzhalten, indem ich auf Ihre Frage mit einem klaren Nein antworte.
Mit dem Gesetzentwurf wird nun endlich der Versuch unternommen, den integrierten Studiengang „Bachelor of Laws“ einzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die von Ihnen geforderte Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. § 63a Hochschulgesetz NRW in seiner jetzigen Form ausdrücklich vor.
Ich bin daher der Auffassung, dass alle Maßnahmen, die zu einer wirksamen Bekämpfung der AfD beitragen können, ernsthaft erwogen werden müssen.
Dieser Umgang mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch mit dem Verfassungsorgan Landtag als Ganzem löste nicht nur bei unserer Fraktion Verärgerung aus.
Die fortschreitende Radikalisierung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlasst, die AfD-Bundespartei bereits im Jahr 2021 als „Verdachtsfall“ einzustufen und unter Beobachtung zu stellen.