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Joachim Stünker
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Frage von Roland L. •

Frage an Joachim Stünker von Roland L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stünker,

es ist ein Gesetz in Vorbereitung, das in Steuerstrafsachen einen Deal
zwischen dem Angeklagten und der Justiz sanktionieren soll.
Dagegen können sehr gewichtige Einwände erhoben werden (angelehnt an einen Zeitungskommentar, den ich nicht besser hätte formulieren können) :

"Der Gesetzentwurf der Koalition darf nicht Gesetz werden. Nötig ist nicht die Legalisierung des Deals, sondern dessen gesetzliches Verbot für alle nicht geringfügigen Straftaten.
Im Entwurf der Koalition heißt es, die angestrebten Neuregelungen seien alternativlos.
Das stimmt nicht. Die Justiz dealt, weil ihr die Mittel fehlen, komplexe Vermögensdelikte selbst aufzuklären. In der Verantwortung der Politik liegt es also, diese Mittel bereitzustellen. Das ist die Alternative. Die Legalisierung des Deals aber gefährdet sogar dieses Ziel. Denn Steuerstraftäter wissen dann genau, dass geschickt geplante Taten fast zwangsläufig zu gedealten, milden Urteilen führen. Das senkt die Steuermoral. Es verschlechtert die Einnahmesituation des Staates. Es verhindert in der Tendenz politische Entscheidungen für eine verbesserte Ausstattung der Justiz. Der Deal führt so zum Deal zurück. Das nennt man gemeinhin einen Teufelskreis. (...)

Die gesetzliche Normierung des Deals kann der Anfang einer Entwicklung sein, an deren Ende die Straftat eine Ware ist, die man sich entweder leisten kann oder nicht. "
(TAZ v. 16.02.2009)

Würden Sie dies unterschreiben ?
Wenn nein, warum nicht ?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leyser,

gut, dass Sie sich an mich wenden. Das gibt mir Gelegenheit, den in einigen Medien schief dargestellten Sachverhalt etwas aufzuklären.

Unser Gesetzentwurf hat weder das Ziel noch die Folge, dass der Rechtsstaat geschwächt wird. Im Gegenteil. Verständigungen in Strafsachen (nicht nur bei Steuerdelikten) sind in der Praxis seit mehr als 20 Jahren üblich und auch vernünftig. Jetzt lenken wir sie lediglich in geregelte rechtsstaatliche Bahnen. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Das Gesetz ist erst in erster Lesung im Bundestag gewesen. Bis zur Verabschiedung wird es jetzt gründlich geraten. Dazu hören wir zum Beispiel neun externe Fachleute aus verschiedenen Richtungen. Sollten diese Experte beim Termin am 25. März im Rechtsausschuss schwerwiegende Bedenken äußern, wird das sicher Einfluss haben. Ich gehe davon aus, dass es in Details noch zu Änderungen kommt. Im Grundsatz werden aber diejenigen, die sich in der Materie gut auskennen, den Entwurf begrüßen.

Sehr geehrter Herr Leyser: Wir wollen den Rechtsstaat stärken und werden gewiss keine leichtfertigen Beschlüsse fassen. Allerdings ist die Materie manchmal so kompliziert, dass sie sich in der Öffentlichkeit nur schwer vermitteln lässt. Und wir können nicht verhindern, dass andere Parteien –in diesem Fall insbesondere Die Linke – solche Themen nutzt, um populistisch auf Stimmenfang zu gehen. Deshalb dürfen wir notwendige Weiterentwicklungen unseres Rechtsstaates aber nicht unterlassen. Denn dafür sind wir gewählt und dafür tragen wir Verantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker