Frage an Joachim Stünker von Arnd H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stünker,
die Bundesregierung hat dem Bundestag ein Entwurf zu einem Strafrechtsänderungsgesetz (BT-Drs. 16/6558) am 4. Oktober 2007 vorgelegt, mit dem weite Teile des Korruptionsstrafrechts geändert werden sollen, damit entsprechende völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden können, bzw. die Voraussetzungen zur Ratifikation von völkerrechtlichen Verträgen geschaffen werden können. Der Bundesrat hatte keine Einwendungen. Können Sie mir mitteilen, warum sich der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf bislang nicht befasst hat und, wenn Sie eine Verabschiedung für wünschenswert erachten, ob dies noch in dieser legislaturperiode erfolgen kann? Andernfalls dürfte wegen des Grundsatzes der Diskontinuität die Verabschiedung durch die anstehende Bundestagswahl im kommenden Jahr in weite Ferne rücken.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Arnd Hüneke
Sehr geehrter Herr Hüneke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der sie zu Recht auf ein Problem hinweisen:
Die Bundesrepublik Deutschland hat das UN-Übereinkommen gegen Korruption noch immer nicht ratifiziert.
Wie Sie richtig feststellen, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des UN-Übereinkommens sowie anderer internationaler Übereinkommen gegen Korruption vorgelegt. Nicht darin enthalten ist eine Vorschrift zur Neuregelung der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch), denn sie soll vom Parlament selbst erarbeitet werden. Ohne diese Neuregelung ist eine Ratifikation der Konvention nicht möglich.
Da Abgeordnete die Interessen ihres Wahlkreises auch als Wirtschaftsstandort vertreten müssen und Wahlkampfhilfen grundsätzlich legal und notwendig sind, ist eine Abgrenzung legaler Interessenvertretung nicht einfach.
Die SPD-Fraktion hat einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der jedoch bedauerlicherweise vom Koalitionspartner abgelehnt wird. Ich hoffe, dass es nicht bei dieser Ablehnung bleiben und die Ratifikation des UN-Übereinkommens gegen Korruption in dieser Legislaturperiode doch noch möglich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker