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Joachim Stünker
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Frage von Michael B. •

Frage an Joachim Stünker von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stünker,

mit großem Interesse verfolge ich die IT-nahen politischen Themen in den letzten beiden Jahren, natürlich auch die Diskussion zum Thema Vorratsdatenspeicherung, die meiner Meinung nach zu voreilig beschlossden wurde.
Nun zu meiner Frage:
in Ihrer Rede am Freitag, den 9.11.07 heißt es "Die Vorratsdatenspeicherung dient auch der Abwehr terroristischer Angriffe auf die Sicherheit dieses Landes. Darum geht es und um nichts anderes".

Ein Statement von Herrn Wiefelpütz vom 11.11.07 auf Abgeordnetenwatch.de lautet "Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe"
Herr Wiefelpütz, der in den letzten Wochen immer wieder als Experte zu diesem Themenkomplex herangezogen wurde, verneint, dass man mit diesem Gesetz terroristische Angriffe abwehren kann.
Wie erklären sie sich eine derartige Diskrepanz innerhalb der SPD?

Ein Rechts-Gutachten des Max Planck Instituts zu diesem Thema dürfte Ihnen (wie allen Abgeordneten) nicht vorgelegen haben, d.h. in Ihrer Sprache formuliert: es gibt zwar einen Hauptzeugen, dieser wird erst nach der Urteilsverkündung in den Zeugenstand gerufen.

Hätte diese Abstimmung nicht auf den Zeitpunkt verschoben werden MÜSSEN, bis das Rechts-Gutachten vom Justizministerium freigeben und somit einsehbar wäre?

Mit freundlichen Grüssen
M. Bidner

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Antwort ausstehend von Joachim Stünker
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