Frage an Joachim Stünker von Werner G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Herr Stünker!
Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Kuhnt (16./20.08.2009) zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie hat mich nicht überzeugt. Sicher gibt es viele wichtigen Themen, um zu prüfen, ob ein MDB das tut, was sich der Wähler wünscht. Das genannte Gesetz ist für mich ein Indiz unter vielen und zwar weil:
1. Die Wirkung des Gesetzes selbst unter Experten weitgehend bestritten wird. Es ist nicht nur die Möglichkeit des Umgehens der Websperre. Dieses Gesetz wird keinen einzigen Missbrauch von Kindern verhindern!
2. Es klingt wie Hohn, dass fast zeitgleich mit der Entscheidung des Parlaments zu diesem Gesetz Oberstaatsanwalt Vogt das Handtuch wirft, weil die Polizei mangels Personal die Sichtung von Beweismaterial nicht vornehmen kann. Natürlich kenne ich das Argument, dass Polizei Landesaufgabe ist. Aber statt das BKA mit der Einrichtung von Websperren zu beauftragen, könnte dort doch auch die Strafverfolgung effizient eingerichtet werden.
3. Ich unterstelle Ihnen und dem BKA nicht, dass die Möglichkeit der Websperre missbraucht wird. Das Gesetz eröffnet dazu jedoch potentiell die Möglichkeit. Aus meiner Sicht wiegt dieser tatsächliche Eingriff schwerer als die nur minimale Chance, Kinderpornografie wirksam zu bekämpfen.
4. Ihrer Einschätzung zum Trotz glaube ich nicht, dass das Gesetz vor dem BVG Bestand haben wird.
Sehr geehrter Herr Stünker! Ich will nicht verhehlen, dass ich eine gewisse Präferenz für Sie bei der Erststimme habe. Ihre Haltung zum angesprochenen Thema stimmt mich jedoch nachdenklich. Vielleicht können Sie meine Bedenken zerstreuen?
Viele Grüße
Werner Gminder
Sehr geehrter Herr Gminder,
das Gesetz wurde notwendig, weil Frau von der Leyen begonnen hat, Verträge mit Providern über Sperren zu schließen. Solche Vertragslösungen sind aber mit der Verfassung nicht vereinbar. Zugangssperren greifen in Grundrechte ein und bedürfen daher eines Gesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ durchgesetzt, um so wenig Rechte wie möglich zu beschränken. Damit haben wir eine Forderung vieler Kritiker umgesetzt. Das neue Gesetz ist auf drei Jahre befristet. Dann werden wir schauen, ob es sich bewährt hat oder nicht.
Auf die Zuständigkeit der Länder für die Polizei weisen Sie selbst hin. An dieser im Grundgesetz festgelegten Aufgabenverteilung wird sich kaum etwas ändern lassen.
Mich freut, dass Sie weder mir noch dem BKA Missbrauchspläne unterstellen. Wenn nur Kinderpornografie gesperrt wird, erschließt sich mir aber nicht, weshalb Sie anschließend von einem „schwerwiegenden tatsächlichen Eingriff“ sprechen. Einen Eingriff wird es nur in Sachen Kinderpornografie geben. Der Besitz von Kinderpornografie ist nach deutschem Recht strafbar. Es kann nicht sein, dass wir nicht versuchen, dass das auch im Internet Folgen hat.
Sehr geehrter Herr Gminder: Aus meiner Sicht wird das Thema emotionaler behandelt, als es die Tatsachen rechtfertigen. Ich vermute, dass ich Ihre Bedenken nicht zerstreuen konnte. Ich bitte Sie jedoch darum, bei Ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen, dass am 27. September auch über viele andere wichtige Fragen abgestimmt wird. Und hinsichtlich Atomausstieg, Konsequenzen aus der Wirtschaftskrise, solidarischer Finanzierung unserer Sicherungssysteme, Schule, Vereinbarkeit von Schule und Beruf und so weiter stimmen wir ja möglicherweise recht weit überein. Wenn das der Fall ist, würde ich mich freuen, wenn Sie mir Ihre Stimme geben, selbst wenn wir in der einen Frage der Internetsperren unterschiedliche Auffassungen haben. Bitte bedenken Sie dabei auch unser Wahlsystem: Bei der Erststimme haben erfahrungsgemäß bei uns nur der SPD- und der CDU-Kandidat eine Chance. Alle anderen Kreuze wären mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verschenkt.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker