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Joachim Stünker
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Frage von Ulrike L. •

Frage an Joachim Stünker von Ulrike L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Stünker,
mir liegt es sehr am Herzen, mit meinem Einkaufsverhalten ökologisch und sozial -soweit möglich - zu handeln. Nun habe ich zu meiner Freude erfahren, dass ein neues Vergabegesetz gibt, das es der öffentlichen Hand erlaubt, ökologische und soziale Kriterien bei ihrer Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Aber wie soll das nun Anwendung finden? Also man darf diese Kriterien berücksichtigen, muss aber nicht. Wie sehen die Kriterien konkret aus? Wie überprüft man es? Mir ist das alles noch zu vage, und ich würde von Ihnen gerne wissen, ob Sie dieses Gesetz gut finden, unterstützen, und wie es konkret umgesetzt werden kann. Mir ist klar, dass nicht von heute auf morgen die öffentliche Hand alles auf ökologische und soziale Kriterien umstellen kann. Aber vielleicht jedes Jahr etwas mehr?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Leim

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Leim,

dass wir bewusst einkaufen sollten, sehe ich genau so. Das betrifft auch die öffentliche Hand. Bei der Reform des Vergaberechts war es daher unser Ziel, das dem Bund, Ländern und Kommunen zu erleichtern und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ob und in welchem Maße sie davon Gebrauch machen, hängt freilich vom jeweiligen Bundestag, Landtag, Kreistag oder Gemeinderat ab, der ausschreibt beziehungsweise den Auftrag vergibt. Da spielen also die Mehrheitsverhältnisse eine Rolle.

Die SPD hat die entsprechenden Passagen gegen erheblichen Widerstand von CDU und CSU durchgesetzt. Jetzt ist klar, dass für die Auftragsausführung zusätzliche soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Diese zusätzlichen Anforderungen sind dann Gegenstand der Leistungsbeschreibung. Sie müssen allen Wettbewerbern zu Beginn des Vergabeverfahrens bekannt gemacht werden. In der Leistungsbeschreibung kann der öffentliche Auftraggeber beispielsweise Umweltschutzaspekte wie die Begrenzung des Schadstoffausstoßes von Dieselkraftfahrzeugen berücksichtigen oder dem Auftragnehmer durch die Beschreibung der Leistung als "Strom aus erneuerbaren Energiequellen" oder "Recyclingpapier" mittelbar bestimmte Produktionsverfahren vorgeben.

Nach meiner Auffassung ist die Aufnahme der "Kann"-Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein erster Erfolg, der allerdings nicht weit genug geht. Meine Partei und ich werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Pflicht wird. Schließlich ist die öffentliche Hand ans Gemeinwohl gebunden - und soziale und ökologische Standards dienen genau diesem Gemeinwohl. Daher hoffe ich, dass wir dafür irgendwann eine Mehrheit im Bundestag finden. Bald sind ja Wahlen…

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stünker