Frage an Joachim Stünker von Monika G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Stünker
bitte teilen Sie mir mit wie das sein kann, dass die Regierung es nicht fertig bringt, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen. Laut Emma sind Sie wohl dafür zuständig, dass neue Bedenken das Gesetz in dieser Legiaslaturperiode stoppen. Stimmt das?
MfG Monika Groß
Name
Monika Groß
Sehr geehrte Frau Groß,
die Zeitschrift Emma irrt. Eine gesetzliche Regelung ist an den Innenpolitikern der CDU/CSU gescheitert. Die waren nicht bereit, die notwendigen Änderungen im Ausländerrecht vorzunehmen. Wer aber wirklich gegen Zwangsprostitution vorgehen will – was ich möchte, das können Sie mir als ehemaligem Richter glauben – der muss den betroffenen Frauen, die sich an die Polizei wenden, einen Aufenthaltsstatus gewähren und darf sie nicht (sogar noch vor Prozessbeginn!) in das Herkunftsland abschieben. Das gilt auch für Kolleginnen, die als Zeugen auftreten. Wenn wir den Frauen helfen wollen, müssen wir sie schützen – vor den Zuhältern und auch vor der Stigmatisierung und Mittellosigkeit, der sie nach einer Abschiebung in ihre alte Heimat ausgesetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker