Frage an Joachim Stünker von Helmut W. bezüglich Finanzen
Wie ich lese, sind die Beitragskosten zur Krankenversicherung jetzt voll absetzbar. Ist dies nicht ein Geschenk an die Besserverdienenden, da die Beitäge von Otto-Normalverbraucher ( wegen der geringen Höhe) schon immer absetzbar waren? Ist es somit nicht irreführend, die Gesetzesänferung als eine Wohltat für alle Steuerzahler hinzustellen?
mit freundlichem Gruß
Helmut Wappler
Sehr geehrter Herr Wappler,
die Absetzbarkeit ist kein Geschenk der Politik an Besserverdienende, sonder eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die wir umsetzen mussten. Allerdings hatten die Richter sie nur für Beiträge zur privaten Krankenversicherung gefordert. Wir haben entscheiden, dass sie auch für das gesetzliche Versicherungssystem gilt. Diese Beiträge konnten bisher nicht immer in voller Höhe abgesetzt werden. Insgesamt ergibt sich so eine steuerliche Entlastung von etwa elf Milliarden Euro.
Sie haben recht, dass von Absetzungsmöglichkeiten von der Steuer die mehr profieren, die viel verdienen. Das liegt in der Natur der Sache und ist in der Logik unseres Steuersystems auch nur fair. Wer viel verdient, muss erstens höhere Beiträge zahlen und für ihn gelten zweitens höhere Steuersätze. Das diese Gruppe daher von der neuen Regelung relativ viel hat, ist nur logisch und war den Verfassungsrichtern sicher bewusst.
Die Stellschraube, mit der wir für sozialen Ausgleich sorgen können, ist in erster Linie unser progressives Steuersystem. Wie Sie wissen schlägt meine Partei vor, den Eingangssteuersatz zu senken und den Spitzensteuersatz etwas anzuheben. Das nützt zum einen den unteren Einkommen und stellt zum anderen sicher, dass sich die noch stärker an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligen, die mehr schultern können.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stünker