
(...) auch der Deutsche Bundestag befasste sich bereits Ende vergangenen Jahres mit diesem Thema: am 2. Dezember 2010 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse zur Weiterbehandlung überwiesen. Das Gesetz sieht die verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen im Recht des öffentlichen Dienstes vor und entspricht einer Vorgabe des Koalitionsvertrages. (...)