Frage an Joachim Pfeiffer von Andrew D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
Der [jetzt ehemalige] Landtagsabgeordneter für den Landtagswahlkreis Schorndorf, Hanz Heinz (CDU), hat während der letzten Legislaturperiode hat gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen im Dienstrecht gestimmt. Könnten Sie mir bitte sagen, wie Sie gestimmt hätten bzw. bei so einem Antrag im Bundestag stimmen würden, und warum?
Vielen Dank,
Andrew Dodd
Sehr geehrter Herr Dodd,
auch der Deutsche Bundestag befasste sich bereits Ende vergangenen Jahres mit diesem Thema: am 2. Dezember 2010 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse zur Weiterbehandlung überwiesen. Das Gesetz sieht die verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen im Recht des öffentlichen Dienstes vor und entspricht einer Vorgabe des Koalitionsvertrages.
Parlamentarier haben sich mit den Entwicklungen im Meinungsbild unserer Gesellschaft proaktiv auseinanderzusetzen. Wer dies beim Thema Lebenspartnerschaften tut, erkennt sehr schnell, dass sie längst Teil der Realität unserer modernen Gesellschaft geworden sind. Konsequenterweise müssen wir deshalb auch Regelungen zu Lebenspartnerschaften in das öffentliche Dienstrecht einfließen lassen. Es wäre unchristlich für einen Staat, trauernde Hinterbliebene einer Lebenspartnerschaft nicht zu versorgen. Das ist für mich mit unserem christlich-abendländischen Verständnis von Ehe sehr wohl vereinbar. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat sich am 18. Februar 2008 mit entsprechenden staatlichen Regelungen zur Lebenspartnerschaft einverstanden erklärt, soweit sie keine Gleichstellung zur Ehe darstellen. Darauf hat die Bundesregierung bei diesem Gesetzentwurf geachtet, sodass damit zwei Dinge gelungen sind:
Wir übertragen im Dienstrecht die versorgungs- und besoldungsrechtlichen ehebezogenen Regelungen auf Lebenspartnerschaften. Aber vor allem setzen wir das Rechtsinstitut der Ehe nicht mit anderen Formen menschlichen Zusammenlebens gleich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird also auch weiterhin die Besonderheit von Ehe und Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft schützen und verteidigen. Die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, wie sie von Bündnis 90/Die Grünen gefordert wurden, lehne ich aus Überzeugung ab. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2009 zudem festgestellt, dass es dem Gesetzgeber freisteht, die Ehe gegenüber anderen Beziehungsformen zu begünstigen.
Es ist erklärtes Ziel der christlich-liberalen Koalition, den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu gestalten. Die mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebrachten Regelungen sind ein Mosaikstein, um die Attraktivität der Bundesverwaltung als öffentlicher Arbeitgeber wieder ein Stück voranzubringen. Wir gewährleisten damit unseren politischen Auftrag, Ehe und Familie besonders zu schützen, erfüllen aber gleichzeitig die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern, im Dienstrecht bestimmte ehebezogene Regelungen auf Lebenspartnerschaften im Einklang mit unserer Verfassung zu übertragen.
Der Gesetzentwurf wird am morgigen 8. Juni 2011 in den mitberatenden Ausschüssen für Verteidigung sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB